Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches LSG Urteil vom 19.06.2002 - L 4 RA 208/00

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Entschädigungsrente. Aberkennung. Unwürdigkeit. Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit. MfS-Offizier. Grenzsicherungssystem der DDR. Hinterbliebener

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Aberkennung einer Entschädigungsrente nach § 5 Abs. 1 ERG kann auch gegenüber dem Hinterbliebenen eines Entschädigten erfolgen.

2. Wer durch eine Tätigkeit als MfS-Beobachter aktiv dazu beigetragen hat, das Grenzsicherungssystem der DDR zu befestigen, der hat gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

Normenkette

ERG § 5 Abs. 1; SGB X 45; SGB X § 48

Verfahrensgang

SG Dresden (Urteil vom 26.09.2000; Aktenzeichen S 14 RA 124/98)

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.10.2003; Aktenzeichen B 4 RA 52/02 R)

Tenor

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 26. September 2000 wird zurückgewiesen.

Die Klage gegen den Bescheid vom 13.12.2001 wird abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die beklagte Bundesrepublik Deutschland berechtigt war, der Klägerin das Recht auf Entschädigungsrente abzuerkennen.

Die Klägerin ist Witwe des am 1.12.1909 in Hamburg geborenen H. J. (J). Dieser wuchs nach dem Tod seiner Mutter (1912) und seines Vaters (1917) in einem Waisenhaus auf und besuchte die Volksschule bis zur 8. Klasse. Anschließend nahm er eine Lehre zum Schmied auf, die er allerdings abbrach. Von 1925 bis 1931 war er als Angestellter beim Jugendamt, Landarbeiter, Hausdiener und Werftarbeiter beschäftigt; anschließend war er bis 1933 arbeitslos. Im selben Jahr wurde er wegen Vorbereitung zum Hochverrat vom Sondergericht Hamburg zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Mai 1945 wurde...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BSG B 4 RA 52/02 R
BSG B 4 RA 52/02 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Aberkennung einer Entschädigungsrente. Beitrittsgebiet. Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit. langjähriger hauptamtlicher operativer Mitarbeiter im Ministerium für ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren