Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sächsisches LSG Urteil vom 04.03.2009 - L 1 KR 92/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherungs- und Beitragspflicht. Mitglieder des Studentenrates einer Sächsischen Hochschule (hier: Sprecher und Finanzreferent). Aufwandsentschädigung

 

Orientierungssatz

Die Tätigkeit im Rahmen der Mitgliedschaft eines Studentenrates einer Sächsischen Hochschule (hier: Sprecher und Finanzreferent) gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung, die sich nicht nach einem tatsächlichen finanziellen Aufwand bestimmt, stellt ein nichtselbständiges Beschäftigungsverhältnis dar, das als solches der Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.07.2011; Aktenzeichen B 12 KR 10/09 R)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 16. März 2007 und der Bescheid der Beklagten vom 18. August 2004 aufgehoben, soweit darin eine Verpflichtung des Klägers zur Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von der Beklagten angenommenen Beitragspflicht für Aufwandsentschädigungen der Sprecher und Finanzreferenten an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur L festgestellt worden ist.

II. Die Beklagte trägt 60 Prozent der Kosten des Verfahrens vor dem Sozialgericht Leipzig und in vollem Umfang die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Die Revision wird zugelassen.

IV. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 17.274,17 Euro festgesetzt, der für das Berufungsverfahren auf 10.437,44 Euro.

 

Tatbestand

Der Kläger wendet sich nur noch gegen seine Heranziehung zu Sozialversicherungsbeiträgen auf Aufwandsentschädigungen für die Sprecher und den Finanzreferenten des Studentenrats an der Hochschule für Technik, Wissenschaft und Kultur L (HTWK), der Beigeladenen zu 19.

Am 24.03.2004 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Hessisches FG 10 K 2686/01
Hessisches FG 10 K 2686/01

  Entscheidungsstichwort (Thema) Aufwandsentschädigung für ein AStA-Mitglied als Arbeitslohn  Leitsatz (redaktionell) Ein AStA-Mitglied ist als Arbeitnehmer der verfassten Studentenschaft anzusehen und die Aufwandsentschädigungen sind als Arbeitslohn zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren