Entscheidungsstichwort (Thema)
Negatives Interesse. Masseunzulänglichkeit. Masseforderung. Vertrauenshaftung
Leitsatz (redaktionell)
1. Eine Masseforderung kann nach § 61 InsO voraussichtlich nicht erfüllt werden, wenn anzunehmen ist, dass der Eintritt von Masseunzulänglichkeit wahrscheinlicher ist als ihr Nichteintritt.
2. § 61 InsO gibt dem Masseschuldgläubiger einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des Vertrauensschadens (negatives Interesse).
Normenkette
InsO § 61
Verfahrensgang
ArbG Chemnitz (Urteil vom 18.02.2004; Aktenzeichen 8 Ca 5602/03) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 18.02.2004 – 8 Ca 5602/03 – wird auf ihre Kosten
Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatz.
Die Klägerin war bei einer Textilfirma beschäftigt. Am 01.08.1999 ist das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet worden. Der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.08.1999 beschloss der vorläufige Gläubigerausschuss die Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Reduzierung des Personals. Im Betrieb der Gemeinschuldnerin waren ca. 60 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gläubigerversammlung bestätigte am 03.09.1999 die Fortführung des Geschäftsbetriebes für sechs Monate. Am 15.02.2002 beschloss der Gläubigerausschuss die Stilllegung des Betriebes, nachdem er am 10.02.2002 ein Übernahmeangebot abgelehnt hatte.
Der Beklagte stellte die Klägerin und weitere Mitarbeiter ab dem 21.02.2000 von der Arbeit frei. Das Arbeitsverhältnis wurde in der Folgezeit durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende beendet.
Der Beklagte erteilte der Klägerin Lohnabre...