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Sächsisches LAG Urteil vom 09.02.2016 - 3 Sa 525/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung einer "Treueprämie" auf den tariflichen Mindestlohn

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei der Anrechnung von Leistungen auf tariflich begründete Forderungen ist darauf abzustellen, ob die von der Arbeitgeberin erbrachte Leistung ihrem Zweck nach diejenige Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin entgelten soll, die mit der tariflich begründeten Zahlung zu vergüten ist, so dass dem erkennbaren Zweck des tariflichen Mindestlohns, den die Arbeitnehmerin als unmittelbare Leistung für die verrichtete Tätigkeit begehrt, der zu ermittelnde Zweck der jeweiligen Leistung der Arbeitgeberin, die diese aufgrund anderer (individual- oder kollektivrechtlicher) Regelungen erbracht hat, gegenüberzustellen ist; im Falle einer funktionalen Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (ähnlich der bei aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG) ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen.

2. Zur Beurteilung der "funktionalen Gleichwertigkeit" ist die "Funktion" zu bestimmen, die die reale Leistung der Arbeitgeberin hat, und festzustellen, ob sie sich auf diejenige von der Arbeitnehmerin geleistete oder zu leistende Arbeit bezieht, die nach dem durch eine Rechtsverordnung verbindlichen Tarifvertrag mit dem Mindestlohn abgegolten sein soll; für die Bestimmung dieser "Funktion" ist jedenfalls dann der subjektive Wille der Arbeitgeberin nicht entscheidend, wenn die Leistung nach einer an anderer Stelle als in dem durch Rechtsverordnung verbindlichen Tarifvertrag getroffenen Regelung erfolgt und sich ihre Funktion aus dieser Regelung ergibt.

3. Soweit die von der Arbeitgeberin angewandte Regelung die Arbeitsleistung als besonders schwierig oder als unter erschwerten Bedingungen geleistet ansieht un...

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