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Sächsisches LAG Urteil vom 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Leitsatz (redaktionell)

Eine betriebsbedingte Kündigung kann nicht darauf gestützt werden, dass die in einer Abteilung des Betriebes bisher erledigten Arbeiten nach einer Umorganisation des Arbeitsablaufs anderen Arbeitnehmern zugeordnet worden sind, da bei einer derartigen Umgestaltung des Arbeitsablaufs keine Arbeitskapazitäten wegfallen.

Normenkette

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 3; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2

Verfahrensgang

ArbG Dresden (Entscheidung vom 12.02.2014; Aktenzeichen 3 Ca 4024/12)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.05.2016; Aktenzeichen 2 AZR 345/15)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 12.02.2014 - 3 Ca 4024/12 - wird auf Kosten des Klägers

z u r ü c k g e w i e s e n .

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtzug noch über die Rechtswirksamkeit seitens der Beklagten unter dem 27.11.2012 und 26.02.2013 ausgesprochener ordentlicher betriebsbedingter Änderungskündigungen, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und die Verpflichtung der Beklagten, für eine Beschäftigung des Klägers auf einer unter dem 08.04.2013 seitens des Mutterkonzerns ausgeschriebenen Stelle Sorge zu tragen. Darüber hinaus ist bedingt die Prozessbeschäftigung des Klägers im Streit.

Der 1965 geborene Kläger ist bei der Beklagten mit Arbeitsvertrag vom 08.03./04.04.2012 seit 01.04.2012 als "Sales Director, Senior" zur Betreuung von ... zu einem Jahresgrundgehalt von 207.456,00 € brutto beschäftigt. Nach Ziffer 18 Arbeitsvertrag wird der Eintrittstermin vom 16.09.1991 bei der ... hinsichtlich des Kündigungsschutzes und für bestimmte Programme, die in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit berechnet werden, anerkannt.

Die Bekl...

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