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Sächsisches FG Urteil vom 23.04.2018 - 1 K 1356/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Körperschaftsteuer auf den durch rechtskräftigen Insolvenzplan entstandenen Sanierungsgewinn als Masseverbindlichkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Entsteht aufgrund eines bestätigten und rechtskräftig gewordenen Insolvenzplans während eines in Eigenverwaltung durchgeführten Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft durch den teilweisen Forderungsverzicht der Gläubiger ein Sanierungsgewinn, so ist die hieraus resultierende Körperschaftsteuer keine Insolvenzforderung, sondern eine Masseverbindlichkeit (gegen LG Düsseldorf, Beschluss v. 21.9.2015, 25 T 404/15).

 

Normenkette

InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 217, 254 Abs. 1, §§ 257, 227 Abs. 1; AO § 251

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 15.11.2018; Aktenzeichen XI B 49/18)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob ein sog. Sanierungsgewinn aufgrund eines Insolvenzverfahrens gewinnwirksam ist.

Die Klägerin (Kl.) wurde mit Gesellschaftsvertag vom 16. Nov. 1990 gegründet und am 9. März 1992 als S. im Handelsregister eingetragen (Bl. 164 DU I). Sie beantragte am 13. April 2006 wegen Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Chemnitz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen und die Anordnung der Eigenverwaltung. Mit Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 2. Mai 2006 (Bl. 37 DU II) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kl. eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Im Insolvenzverfahren wurde ein Insolvenzplan erstellt. Das Amtsgericht Chemnitz hob mit Beschluss vom 10. März 2009 das Insolvenzverfahren auf (Bl. 152 DU II), nachdem der bestätigte Insolvenzplan vom 8. Jan. 2009 (Bl. 133 DU II) zum 31. Dez. 2008 rechtswirksam geworden war. Am 19. März 2009 beschloss die Gesellschafterversam...

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