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Sächsisches FG Urteil vom 21.03.2016 - 6 K 189/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schuldzinsenabzug bei Nutzung je einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus durch jeden Miteigentümer und entgeltlicher Übertragung aller Miteigentumsanteile auf einen der Miteigentümer unter Vereinbarung nunmehr eines Mietverhältnisses

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nutzen drei Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses jeweils eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, so ist jeder Miteigentümer im Umfang seines Miteigentumsanteils Miteigentümer jeder Wohnung in dem Haus.

2. Erwirbt ein Miteigentümer nunmehr kreditfinanziert von den anderen Miteigentümers deren Miteigentumsanteile und wird ein entgeltliches Nutzungsrecht für jeden der bisherigen Miteigentümer an seiner bisherigen Wohnung vereinbart, so erwirbt der nunmehrige Alleineigentümer dadurch an jeder, auch an der bisher schon zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, die ihm bisher nicht gehörenden Miteigentumsanteile. Folglich entfällt auch die Fremdfinanzierung teilweise auf die bislang und auch weiter eigengenutzte Wohnung und kann nicht voll den von den anderen bisherigen Miteigentümern genutzten Wohnungen zugeordnet werden; die Schuldzinsen sind daher anteilig, soweit sie auf den Hinzuerwerb der Miteigentumsanteile der vom nunmehrigen Alleineigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung entfallen, nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1-2, 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 08.11.2017; Aktenzeichen IX R 36/16)

BFH (Urteil vom 08.11.2017; Aktenzeichen IX R 36/16)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Streitig ist die Anerkennung von Zinsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.

Der Kläger besaß zusammen mit seinem Vater und seiner G...

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      (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch   1. Schuldzinsen und auf besonderen ...

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