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Sächsisches FG Urteil vom 21.01.2010 - 6 K 1216/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung der Gesellschafter für Umsatzsteuerschulden der GbR

 

Leitsatz (redaktionell)

Nachdem Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen der GbR wegen rückständiger Umsatzsteuer ohne Erfolg blieben, ist es ermessensfehlerfrei, den Steueranspruch durch Inanspruchnahme beider Gesellschafter, die bereits auf Grund ihrer Gesellschafterstellung für Verbindlichkeiten der GbR haften, zu verwirklichen.

 

Normenkette

AO §§ 191, 5; HGB § 128

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 03.03.2011; Aktenzeichen V B 17/10)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last.

 

Tatbestand

Der Kläger war bis zur Betriebsaufgabe am 16. Februar 2006 Gesellschafter der A. H. & S. GbR (GbR). Diese war zunächst erklärungsgemäß für 2001 zur Umsatzsteuer veranlagt wurden. Aufgrund von Feststellungen der am 5. Dezember 2006 begonnen Betriebsprüfung im Bericht vom 5. Februar 2007 erließ der Beklagte am 28. Februar 2007 einen geänderten Umsatzsteuerbescheid 2001. Der geänderten Festsetzung lag unter anderem zu Grunde, dass die GbR eine Ausgangsrechnung über 100.000 DM brutto nicht verbucht hatte.

Nachdem die Vollstreckung in das Vermögen der GbR erfolglos geblieben war, nahm der Beklagte den Kläger neben den Mitgesellschafter mit Bescheid vom 7. März 2008 wegen oben genannter Umsatzsteuer nebst Zinsen sowie Säumniszuschläge in Haftung. Das dagegen geführte Einspruchsverfahren blieb erfolglos (Einspruchsentscheidung vom 29. Juni 2009). Mit seiner dagegen erhobenen Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter. Er ist der Auffassung, dass der Haftungsbescheid rechtswidrig sei, weil die GbR die fraglichen 100.000 DM brutto nicht vereinnahmt habe und der Beklagte sein Auswahlermessen fehlerhaft ausgeübt habe.

Der Kläger beantragt,

den Haftungsbescheid vom 1...

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