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Sächsisches FG Urteil vom 05.03.2012 - 8 K 456/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch des Arbeitnehmers für das ihm vom Arbeitgeber überlassene Fahrzeug als neue Tatsache. pauschale Besteuerung des Nutzungsvorteils und Kürzung der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Umstand, dass die von einem Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag für den ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen zu führenden Fahrtenbücher nicht hinreichend aussagekräftig für die Unterscheidung zwischen dienstlichen und privat veranlassten Fahrten waren und zudem nicht durch den Arbeitgeber kontrolliert worden sind, kann eine dem FA erst nach seiner ursprünglich erklärungsgemäßen Einkommensteuerfestsetzung bekannt gewordene „neue”) Tatsache sein.

2. Die pauschale Besteuerung von Sachbezug des Arbeitnehmers in Gestalt des Nutzungsvorteils eines Dienstwagens für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 EStG durch den Arbeitgeber ist maximal in Höhe der entsprechenden Werbungskosten des Arbeitnehmers zulässig.

3. Die vom Arbeitnehmer insoweit geltend gemachten Werbungskosten dürfen maximal in Höhe des absoluten pauschal besteuerten Nutzungsvorteils gekürzt werden.

 

Normenkette

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, § 40 Abs. 2

 

Tenor

1. Der Einkommensteuerbescheid 2001 des Beklagten vom 23.12.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.02.2007 wird dahin geändert, dass der Beklagte weitere Werbungskosten des Klägers zu 2) für Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte in Höhe von 198,70 DM zu berücksichtigen hat.

2. Der Einkommensteuerbescheid 2002 des Beklagten vom 23.12.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.02.2007 wird dahin geändert, dass der Beklagte ...

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