Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Saarländisches OLG Urteil vom 26.01.2023 - 4 U 134/21

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Die in einem Immobiliardarlehensvertrag mit fester Zinsbindung enthaltene Angabe zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung ist dann fehlerhaft im Sinn des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB und steht einem Anspruch der Bank auf Zahlung einer solchen bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens entgegen, wenn darin auf die Wiederanlage in "kongruenten Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner" abgestellt wird.

2. Es genügt ferner nicht den Anforderungen des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn bei der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf die "Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens" abgestellt wird.

3. Gleiches gilt, wenn sich den Angaben des Kreditinstituts nicht entnehmen lässt, dass die berechtigte Zinserwartung und damit der Zinsschaden auch durch vereinbarte Sondertilgungsrechte beeinflusst werden.

Anm.: Der Senat hat die Revision zugelassen im Hinblick auf divergierende Entscheidungen in Bezug auf die von dem Senat beanstandeten Formulierungen in der Angabe zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (anders als hier etwa OLG Frankfurt Urteil vom 13. August 2021 - 24 U 270/20 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2022 - 9 U 168/21 -, juris). Eine Revision ist jedoch nicht eingelegt worden, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

 

Normenkette

BGB § 500 Abs. 2 S. 2, § 502 Abs. 1-2; EGBGB Art. 247 § 7 Abs. 1 Nr. 3; EGRL 48/2008 Art. 10 Abs. 2 Buchst. r; PfandBG § 20

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 24.09.2021; Aktenzeichen 1 O 363/20)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.09.2021 - 1 O 363/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
    Bild: Haufe Shop

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    Bürgerliches Gesetzbuch / § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
    Bürgerliches Gesetzbuch / § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung

      (1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 2Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren