Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Saarländisches OLG Urteil vom 22.11.2006 - 5 U 46/06-4

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zu den Indizien der Beweiswürdigung in Fällen eines Streits um den Ablauf der Aufnahme eines Versicherungsvertrages.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 09.01.2006; Aktenzeichen 12 O 42/05)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Saarbrücken vom 9.1.2006 - 12 O 42/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 51.000 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger beantragte am 5.11.2003 - ebenso wie viele andere Mitarbeiter der Deutschen Post im Saarland - bei der Beklagten über deren Vertreter, den Zeugen A., den Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages. Hintergrund war eine Vereinbarung der Gewerkschaft ver. di mit der Beklagten, nach der ihr angehörenden Versicherungsinteressenten günstige Beiträge versprochen wurden. Unter den Bediensteten der Post wurde damals ein Personalabbau diskutiert.

Das Vertragsangebot enthielt eine - strenge - Dienstunfähigkeitsklausel ("Zusatzvereinbarung für das Dienstunfähigkeitsrisiko", Bl. 25), nach der die Beklagte Leistungen auch für den Fall zusagte, dass der versicherte Beamte auf Lebenszeit ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden würde.

Die Beklagte policierte den Vertrag am 1.12.2003. Er sah für den Versicherungsfall eine monatliche bis 30.11.2024 zu zahlende Rente vor. Der Kläger, ein Postbetriebsassistent, wurde durch Bescheid vom 9.5.2004 (Bl. 34) wegen postärztlich festgestellter al...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BGH IVa ZR 195/86
BGH IVa ZR 195/86

  Leitsatz (amtlich) ›a) Für die Einhaltung der Frist des § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB kommt es nicht darauf an, ob die getroffene ärztliche Feststellung richtig ist. b) Die ärztliche Feststellung muß nicht innerhalb der Frist des § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB dem ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren