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Saarländisches OLG Urteil vom 20.06.2018 - 5 U 58/17

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Leitsatz (amtlich)

Zu den Anforderungen an den Nachweis eines versicherten Sturmschadens an einem Flachdach.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Aktenzeichen 14 O 317/15)

 

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27.9.2017 - Az: 14 O 317/15 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.802,91 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger verlangt Versicherungsleistungen wegen eines Sturmschadens.

Der Kläger unterhält eine Gebäudeversicherung für sein Geschäftshaus ... pp. (Versicherungsscheinnummer X XXX-XXXXXXX-XXXXXXX, Blatt 10 der Akten). Der Versicherung liegen unter anderem die "Allgemeinen Bedingungen 2008 der ... pp. Versicherung AG für die Sturmversicherung AStB 2008 (Stand: 1.1.2008)", Blatt 15 der Akten, zugrunde. Danach erhält der Versicherungsnehmer die notwendigen Reparaturkosten für Sachen, die durch eine unmittelbare Einwirkung eines Sturms zerstört oder beschädigt worden sind.

Am 16.8.2011 ließ der Kläger Reparaturarbeiten am Flachdach des versicherten Gebäudes durchführen (Blatt 110 der Akten).

Am 14.5.2012 wurde Wasser im Fahrstuhlschacht des versicherten Gebäudes festgestellt. Der Kläger zog die Dachdeckerfirma B. GmbH zur Einschätzung der Sachlage hinzu. Diese stellte eine Undichtigkeit des Flachdaches über dem Fahrstuhlschacht fest. Am 15.5.2012 schrieb der Kläger an die Beklagte und meldete den Schaden. Die Beklagte gab eine Noteindeckung frei und bat für den Fall, dass der Schaden größer als 2000 EUR sei, um die Überlassung von Kostenvoranschlägen.

Die Reparaturkosten am Dach betrugen letztlich 13.685,10 EUR (Re...

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