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Saarländisches OLG Urteil vom 14.01.2009 - 9 UF 54/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betreuungsunterhalt nach § 1570 a.F. und § 1570 n.F.

 

Leitsatz (redaktionell)

Betreuungsunterhalt bei Betreuung eines 13-jährigen Kindes mit starker Sehbehinderung

 

Normenkette

BGB § 1570 a.F., § 1570 n.F.

 

Verfahrensgang

AG Völklingen (Urteil vom 27.03.2007; Aktenzeichen 8 F 421/06 UE/UK)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin zu 1) wird das Schlussurteil des AG - FamG - in Völklingen vom 27.3.2007 - 8 F 421/06 UEUK - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Der Beklagte wird verurteilt, über das Teilanerkenntnisurteil vom 13.2.2007 hinausgehend an die Klägerin zu 1) nachehelichen Ehegattenunterhalt wie folgt zu zahlen:

II. für den Zeitraum vom 1.10.2005 bis zum 30.7.2006 rückständigen Unterhalt i.H.v. 935,94 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 5.7.2006,

III. für den Zeitraum vom 1.8.2006 bis zum 31.12.2006 monatlich 165,14 EUR Altersvorsorgeunterhalt und 117,60 EUR Krankenvorsorgeunterhalt nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 282,74 EUR seit dem 1.8.2006, dem 1.9.2006, dem 1.10.2006, dem 1.11.2006 und dem 1.12.2006,

IV. für den Zeitraum vom 1.1.2007 bis zum 28.2.2007 monatlich 173,31 EUR Altersvorsorgeunterhalt und 123,31 EUR Krankenvorsorgeunterhalt nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 296,62 EUR seit dem 1.1.2007 und dem 1.2.2007,

V. für den Zeitraum vom 1.3.2007 bis zum 30.6.2007 monatlich 85,50 EUR Elementarunterhalt, 179 EUR Altersvorsorgeunterhalt und 123,31 EUR Krankenvorsorgeunterhalt nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 387,81 EUR seit dem 1.3.2007, dem 1.4.2007, dem 1.5.2007 und dem 1.6.2007,

VI. für den Zeitraum vom 1.7.2007 bis ...

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Bürgerliches Gesetzbuch / § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
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