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Saarländisches OLG Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 31/05-4

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Leitsatz (amtlich)

1. Ein Versicherungsinteressent, der ein langjähriges Rückenleiden mit wiederholten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verschweigt und dem Agenten ggü. lediglich eine einmalige "Blockade" schildert, handelt arglistig.

2. In einem solchen Fall darf sich der Versicherungsnehmer bei späterer Anfechtung des Vertrages nicht auf die Verletzung einer Nachfrageobliegenheit durch den Versicherer berufen.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 17.12.2004; Aktenzeichen 14 O 264/03)

 

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des LG Saarbrücken vom 17.12.2004 - 14 O 264/03, wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

IV. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 86.600 EUR festgesetzt.

V. Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch.

Die Klägerin war zuletzt tätig als Busfahrerin im Linien- und Reiseverkehr. Sie unterhielt bei der Beklagten mit Wirkung ab dem 1.8.2002 eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsschein-Nr. ...) unter Einschluss der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung über eine Versicherungssumme von 1.000 EUR monatlich (Bl. 30 ff. d.A.). Dem Versicherungsvertrag lag ein Antrag der Klägerin vom 30.7.2002 zugrunde, der von dem Versicherungsagenten D. der Beklagten aufgenommen worden war. In der Rubrik "Gesundheitsfragen" wurde die Frage "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Beschwerden, Krankheiten oder Vergiftungen? (z.B. Herz, Kreislauf...

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