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Saarländisches OLG Urteil vom 08.09.2004 - 5 U 140/04-18

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Leitsatz (amtlich)

Der Ausschluss von Bergbauschäden an Grundstücken erfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Bezug auf kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche auch dann nicht, wenn der Grundstücksmangel bergbaubedingt sein soll.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Urteil vom 27.02.2004; Aktenzeichen 14 O 102/03)

 

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Saarbrücken vom 27.2.2004 - 14 O 102/03 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.430 Euro festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Rechtsschutzversicherung (Versicherungsnr. ..., vgl. Bl. 11-12), der die Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB 75) zugrunde liegen, in Anspruch.

Die Klägerin kaufte zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn mit notariellem Kaufvertrag vom 22.8.2001 ein Hausanwesen in V., K-Straße (Bl. 13-24). Eine Umschreibung des Hausgrundstücks im Grundbuch auf die Käufer ist erfolgt (Bl. 25-26 d.A.).

Die Klägerin beabsichtigt, gegen den Verkäufer des Hauses wegen arglistiger Täuschung rechtlich vorzugehen und wandte sich mit mehreren Schreiben zwischen Juni und Dezember 2002 (Bl. 31-40) an die Beklagte wegen der Gewährung von Deckungsschutz. Die Beklagte lehnte die Deckung mit Schreiben vom 6.2.2003 ab (Bl. 46 d.A.).

Die Klägerin stützt ihre Begehr auf Gewährung von Deckungsschutz auf folgenden Sachverhalt:

Sie behauptet, dass anlässlich der Beurkundung des ...

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