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Saarländisches OLG Beschluss vom 28.01.2011 - 5 W 312/10 - 116

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Leitsatz (amtlich)

Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Beschluss vom 11.11.2010; Aktenzeichen 2 O 4/10)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss des LG Saarbrücken vom 11.11.2010 (2 O 4/10) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Vollstreckung aus dem Beschluss des LG nicht vor dem 1.3.2011 beginnen darf.

2. Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Beschwerdewert wird auf 500 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Gläubiger haben gegen den Schuldner im Januar 2010 beim LG Saarbrücken eine Stufenklage erhoben und auf der ersten Stufe Auskunftsansprüche als Pflichtteilsberechtigte gem. § 2314 BGB geltend gemacht. Mit für vorläufig vollstreckbar erklärtem Teilanerkenntnisurteil des LG Saarbrücken vom 5.3.2010 (Bl. 25 d.A.) wurde der Schuldner verurteilt, Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses der am 4.3.2008 verstorbenen Tochter der Kläger, Frau B. S., durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses unter Beifügung der entsprechenden Belege und Nachweise, in dem auch Schenkungen der Erblasserin innerhalb der letzten 10 Lebensjahre sowie Pflicht- und Anstandsschenkungen an den Beklagten enthalten sein sollten. Mit weiterem Teilanerkenntnisurteil von 23.3.2010 (Bl. 30 d.A.) wurde der Beklagte verurteilt, den Wert der Immobilien, die ganz oder teilweise im Eigentum der Erblasserin standen, durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln.

Der Schuldner übersandte den Gläubigern die Urkunde vom 18.5.2010 - Urk-Nr. 00000 - des Notars Dr. K. (Bl. 41 d.A.). Mit Schriftsatz vom 15.6.2010 beantragten die Gläubiger die Festsetzung eines Zwangsgelds wegen fehlender Belege und Nachweise und fehlenden Verkehrswertgutachtens über die Immo...

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