Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Saarländisches OLG Beschluss vom 27.10.2023 - 4 WLw 2/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

1. Über die sofortige Beschwerde gegen eine ohne die Zuziehung ehrenamtlicher Richter getroffene Entscheidung des Vorsitzenden des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts hat der Senat für Landwirtschaftssachen als Kollegialgericht ebenfalls ohne die Zuziehung ehrenamtlicher Richter zu entscheiden, nicht jedoch eines der Senatsmitglieder als Einzelrichter.

2. Eine solche sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen und nicht innerhalb einer Frist von einem Monat.

3. Hat der Vorsitzende des Landwirtschaftsgerichts eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung erteilt, kann dem Rechtsmittelführer grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt werden.

4. Zu den Voraussetzungen des Endes eines selbstständigen Beweisverfahrens in Landwirtschaftssachen, wenn das Gutachten eines Sachverständigen unter Übergehung eines Antrags auf dessen mündliche Erläuterung mehrfach schriftlich ergänzt wird und der Antragsteller zu einem Antrag zu einem Antrag auf Einholung des neuen Gutachtens eines anderen Sachverständigen übergeht.

 

Normenkette

FamFG § 63 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; LwVfG §§ 1, 9, 20 Abs. 1 Nr. 7, § 44 Abs. 1, § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a; ZPO § 97 Abs. 1, § 233 Sätze 1-2, §§ 234, 397, 402, 411 Abs. 3-4, § 412 Abs. 1, § 492 Abs. 1, §§ 567, 568 Abs. 1 S. 1, § 569 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

AG Lebach (Beschluss vom 09.08.2022; Aktenzeichen 13 Lw 36001/17)

 

Tenor

1. Dem Antragsteller wird bezüglich der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

2. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Lebach vom 09.08.2022 (13 Lw 36001/17) wird zurückgewiesen.

3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

4. Die Rechtsbeschwerde ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Gesetz über das Verfahren i... / § 63 Beschwerdefrist
Gesetz über das Verfahren i... / § 63 Beschwerdefrist

  (1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen.  (2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, wenn sie sich gegen folgende Entscheidungen richtet: ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren