Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Saarländisches OLG Beschluss vom 15.12.2006 - 1 Ws 249/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und das sich hieran anschließende gerichtliche Strafverfahren erster Instanz betreffen dieselbe Angelegenheit. Der in beiden Verfahren tätige Rechtsanwalt kann die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gemäß Nr. 7002 VV RVG daher nur einmal fordern.

 

Tenor

1. Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 

Tatbestand

I.

Der Beschwerdeführer war der Nebenklägerin mit Beschluss vom 10. Mai 2005 beigeordnet worden. Im hiesigen Verfahren begehrt er Festsetzung seiner Vergütung für das Verfahren vor dem Landgericht und das vorangegangene Ermittlungsverfahren. Auf seinen Antrag vom 4. August 2005 über 2549,68 Euro hat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts am 20. Oktober 2005 Gebühren in Höhe von 2526,48 Euro festgesetzt. Die Erinnerung des Rechtsanwalts vom 10. November 2005 gegen die Absetzung der doppelt – sowohl für das Ermittlungsverfahren wie für das Hauptverfahren – in Ansatz gebrachten Auslagenpauschale für Post- und Kommunikationsdienstleistungen gemäß Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,– Euro zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer hat die Strafkammer, nachdem der Einzelrichter ihr das Verfahren übertragen hatte, durch den angefochtenen Beschluss als unbegründet verworfen und die Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen. Der Nebenklagevertreter hat gegen den ihm am 21. November 2006 zugestellten Beschluss mit am 24. November 2006 eingegangenem Schriftsatz vom 22. November 2006 Beschwerde eingelegt.

 

Entscheidungsgründe

II.

Dem nach ausdrücklicher Zulassung der Beschwerde gemäß §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässigen, insbesondere...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


AGS 2/2013, Nur eine Postengeltpauschale in Bußgeldverfahren
AGS 2/2013, Nur eine Postengeltpauschale in Bußgeldverfahren

RVG § 15 Abs. 2 S. 1 RVG VV Nr. 7002 Leitsatz In Ordnungswidrigkeiten handelt es sich bei dem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und dem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren um dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG, sodass die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren