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Saarländisches OLG Beschluss vom 10.07.2017 - 6 UF 98/15

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Verfahrensgang

AG Saarbrücken (Aktenzeichen 2 F 127/15 HK)

Tenor

1. Eine Vollstreckung der Rückführungsanordnung aus dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 21. Juli 2015 - 2 F 127/15 HK - in der Fassung des Beschlusses des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2015 - 6 UF 98/15 - findet nicht mehr statt.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.

3. Der Verfahrenswert des Vollstreckungsverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Der Antragsteller (fortan: Vater), der US-Amerikaner ist, und die Antragsgegnerin (Mutter), deutsche Staatsangehörige, schlossen am 21. März 2002 in Deutschland miteinander die Ehe. Damals war der Vater als US-Soldat auf dem Militärstützpunkt Baumholder stationiert. Im selben Jahr wurde der Vater aus der US-Army entlassen. Aus der Ehe gingen am 26. August 2004 die Zwillinge M. K. und T. D. sowie am 16. April 2008 die Tochter A. Ch. hervor; alle drei Kinder haben sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Die Familie lebte zeitweise in Deutschland, überwiegend aber - und ab 2005 dauerhaft - in den Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden: USA). Die Eltern trennten sich im Jahr 2010; seitdem leben alle drei Kinder durchgehend bei der Mutter, der Vater hatte - unregelmäßigen - Umgang mit ihnen.

Am 14. März 2011 erließ der Superior Court of Arizona, Mariopa County eine einstweilige Verfügung, in der den Eltern untersagt wurde, die Kinder ohne schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils oder des Gerichts aus dem Bundesstaat Arizona zu verbringen. Durch Entscheidung des Trial Courts of Arizona, Superior Court, Maricopa County vom 1. Juli 2011 wurde die Ehe der Eltern einverständlich geschieden und u.a. gemeinsames Sorgerecht der Eltern - mit...

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