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Saarländisches OLG Beschluss vom 04.06.2019 - 9 UF 49/18

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Leitsatz (amtlich)

Behauptet ein Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das gemeinsame Kind erstrebt, u.a., der andere Elternteil habe sich gegen ihn gewalttätiger Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung schuldig gemacht - was dieser bestreitet -, und lehnt er daher einen - auch begleiteten - Umgang dieses Elternteils mit dem Kind ab, so muss dem Kind im Sorgerechtsverfahren wegen § 158 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ein Verfahrensbeistand bestellt werden. Unterbleibt dies, kann die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht gerechtfertigt sein.

 

Verfahrensgang

AG Saarlouis (Aktenzeichen 21 F 281/17 S)

 

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird Ziffer III. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 21. September 2018 - 21 F 281/17 S - einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten im Beschwerdeverfahren - an das Familiengericht zurückverwiesen.

2. Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.

3. Beschwerdewert: 3.000 EUR.

4. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren mit Wirkung vom 5. November 2018 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... pp. beigeordnet.

 

Gründe

I. Die am XX.XX.XXXX geborene Antragstellerin, deutsche Staatsangehörige, und der am XX.XX.XXXX geborene Antragsgegner, türkischer Staatsbürger, haben am XX.XX.XXXX die Ehe geschlossen, aus der das am XX.XX.XXXX geborene Kind A. S. hervorgegangen ist.

Mit ihrem am 21. August 2017 eingegangenem Antrag hat die Antragstellerin auf Scheidung der Ehe und Übertragung des alleinigen Sorgerechts für A. angetragen.

Bezüglich der Übertragung der Alleinsorge hat sie vorgetragen, dass si...

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