Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Zweibrücken Beschluss vom 28.09.2016 - 3 W 76/16

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Mainz

 

Tenor

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens zu tragen.

3. Der Gegenstandswert wird für das Rechtsbehelfsverfahren auf 20.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die amtswegige Löschung einer zu ihren Gunsten vormals im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und begehrt die Eintragung eines Amtswiderspruchs dagegen.

Die Beteiligte zu 1) ist als Eigentümerin des vorstehend bezeichneten Grundbesitzes im Grundbuch der Stadt M. eingetragen. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Erholungsfläche, die mit Tennisplätzen bebaut ist und dementsprechend durch den Betroffenen zu 3), der die Fläche gepachtet hat, genutzt wird. Ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks waren die Eheleute J. und F. B., das Grundstück ist später im Erbgang an den Ehemann, auf dessen Enkelin E. B.. und später im Wege der rechtsgeschäftlichen Übertragung auch auf deren Ehemann sowie letztlich auf deren Tochter übergegangen.

Im Jahr 1932 hatten sich die ursprünglichen Eigentümer im Rahmen eines Tauschvertrages zugunsten der Beschwerdeführerin dazu verpflichtet, auf dem streitbefangenen Grundstück eine Tennissportanlage zu errichten und dauernd weiter zu unterhalten; jedwede andere Nutzung wurde ausgeschlossen. Zur Absicherung dieses Rechts wurde zugunsten der Beschwerdeführerin eine beschränkt dingliche Dienstbarkeit bewilligt und mit folgendem Wortlaut zur Eintragung gebracht: "Beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt M. nach Inhalt der in § 5 des Vertrages vom 21.07.1932 enthaltenen Bestimmungen unter Bezugnahme im Übrigen auf die Eintragungsbewilligung vom 21.07.1932, eingetragen im Gleichrang mit dem Recht Abt. II Nr. 2 vom 30.11.1932...". ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


BayObLG 2Z BR 27/98
BayObLG 2Z BR 27/98

  Leitsatz (amtlich) 1. Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ohne nähere Bezeichnung des Rechts unter bloßer Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung war auch im Jahr 1938 eine inhaltlich unzulässige Eintragung. 2. Vor der Löschung eines Rechts als ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren