Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Stuttgart Urteil vom 07.09.2006 - 13 U 49/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Für die Zeit ab Eintritt des Geschädigten in ein Beamtenverhältnis stehen dem Rentenversicherungsträger keine Ansprüche mehr aufgrund des Übergangs nach § 119 SGB X zu.

 

Verfahrensgang

LG Ravensburg (Urteil vom 23.02.2006; Aktenzeichen 3 O 427/05)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 18.12.2007; Aktenzeichen VI ZR 278/06)

 

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des LG Ravensburg vom 23.2.2006 wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Streitwert der Berufung: 90.977,64 EUR.

 

Tatbestand

Es geht um Regressansprüche des Rentenversicherungsträgers aus einem Verkehrsunfall, für den die Beklagte zu 100 % haftet. Zum Unfallzeitpunkt stand der Geschädigte in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Da er seinen früheren Beruf unfallbedingt nicht mehr ausüben konnte, übernahm er zum 11.9.2000 eine verbeamtete Tätigkeit. Die Beklagte hat bis zum 31.12.2001 Rentenversicherungsbeiträge für den Geschädigten bezahlt. Die Klägerin verlangt solche auch für die Zeit danach. Das LG wies ihre Klage mit dem angefochtenen Urteil ab, auf das wegen der weiteren tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen wird. Mit der Berufung erstrebt die Klägerin wie in erster Instanz die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 45.488,82 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 3.1.2006 für den Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2005 und die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, die zukünftigen unfall...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BGH VI ZR 278/06
BGH VI ZR 278/06

  Entscheidungsstichwort (Thema) Ersatzpflicht des Unfallverursachers. Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ausscheiden aus gesetzlicher Rentenversicherung nach unfallbedingtem Berufswechsel  Leitsatz (amtlich) Ein Anspruch auf Ersatz ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren