Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Stuttgart Beschluss vom 22.11.2018 - 4 Rb 33 Ss 897/18

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Bei einer Ordnungswidrigkeit des Errichtens einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 9 LBO muss das Tatgericht die tatsächlichen Grundlagen, aus denen sich die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergibt, feststellen, wenn sich dies nicht ausnahmsweise aufgrund der Umstände von selbst versteht. Dazu können auch die Tatsachen gehören, aufgrund derer für das Bauvorhaben die anlagenbezogenen oder bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Behandlung im Kenntnisgabeverfahren (§ 51 Abs. 1, 2 LBO) ausgeschlossen sind.

 

Normenkette

LBO BaWü §§ 49, 51

 

Verfahrensgang

AG Esslingen (Entscheidung vom 28.05.2018; Aktenzeichen 3 OWi 87 Js 18019/17)

 

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Esslingen am Neckar vom 28. Mai 2018 mit den zugrundeliegenden Feststellungen

aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Esslingen am Neckar

zurückverwiesen.

 

Gründe

I.

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat gegen die Betroffene wegen "einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit, nämlich der wissentlichen Errichtung einer genehmigungspflichtigen Anlage ohne die dafür erforderliche Baugenehmigung" eine Geldbuße von 6.000 Euro verhängt. Dagegen wendet sich die Rechtsbeschwerde der Betroffenen mit der Sachrüge. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat die Verwerfung der Rechtsbeschwerde beantragt.

II.

Zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist der Senat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden berufen (§ 80a Abs. 2 Satz 1 OWiG).

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat mit der Sachrüge Erfolg. Die Feststellungen des Amtsgerichts tragen den Schuldspruch wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 75 Abs. 1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Landesbauordnung Baden-Würt... / § 49 Genehmigungspflichtige Vorhaben
Landesbauordnung Baden-Würt... / § 49 Genehmigungspflichtige Vorhaben

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie der in § 50 aufgeführten anderen Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in §§ 50, 51, 69 oder 70 nichts anderes bestimmt ist.

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren