Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Rostock Beschluss vom 24.08.2020 - 3 U 18/19

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Erledigung in der Berufungsinstanz; keine Abtretung zu Gunsten Dritter

 

Leitsatz (amtlich)

Erklären die Parteien eines Rechtsstreits diesen in der Berufungsinstanz übereinstimmend für erledigt, ist das erstinstanzliche Urteil durch das Berufungsgericht im Beschlusswege aufzuheben. Zugegangen ist eine Kündigungserklärung im Sinne des § 130 BGB erst, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Eine Abtretung zu Gunsten Dritter ist nicht möglich.

 

Verfahrensgang

LG Rostock (Aktenzeichen 3 O 559/17 (1))

 

Tenor

1) Das Urteil des Landgerichts Rostock vom 28.12.2018 - 3 O 559/17 (1) - wird aufgehoben.

2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen, mit Ausnahme der durch die Verweisung entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger zur Last fallen, zu tragen.

3) Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 8.400,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Räumung von Gewerberaum.

Das Landgericht R. hat mit Urteil vom 28.12.2018 die Beklagte verurteilt, dass Mietobjekt in K., P. Str. ..., bestehend aus Erdgeschoss, Keller, Hinterhof und der übrigen gesamten Liegenschaft zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Wegen der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen sowie der Entscheidungsgründe nimmt der Senat auf das angefochtene Urteil Bezug.

Die Beklagte hat mit ihrer Berufung zunächst die Klagabweisung weiterverfolgt.

Das Landgericht gehe rechtsirrig davon aus, dass der Kläger das Mietverhältnis mit einer spätestens mit anwaltlichem Schriftsatz erklärten Kündigung vom 10.10.2017 wirksam beendet habe. Dies würde nach Auffassung des Landgerichts deshalb vorliegen, da die Beklagte Mietzahlungen ab November 2016 nicht geleistet habe und der Kläger zu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Künstliche Intelligenz in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die Grundlagen und aktuellen Trends von KI ein und geht auf die speziellen Anforderungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft ein, wie z. B. die Effizienzsteigerung und Kostenreduktion, Qualitätsverbesserung und Prozessoptimierung.


Teil II Mietprozessrecht
Teil II Mietprozessrecht

1 Klageverfahren  Rz. 1 Der Mietprozess weist verschiedene Besonderheiten auf, die ihn von den übrigen Erkenntnisverfahren unterscheiden. Dies gilt insbesondere für die Zuständigkeit des zu befassenden Gerichts wie auch für das Urteil und das ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren