Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Rostock Beschluss vom 11.09.2003 - 7 W 54/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Ist eingetragene Eigentümerin eines Grundstücks ein GbR, so ist die Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitgesellschafters unzulässig.

 

Verfahrensgang

LG Stralsund (Beschluss vom 14.05.2003; Aktenzeichen HST 2 T 424/02)

 

Nachgehend

OLG Dresden (Beschluss vom 05.10.2011; Aktenzeichen 17 W 0828/11)

OLG München (Beschluss vom 02.07.2010; Aktenzeichen 34 Wx 62/10)

 

Tenor

Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des LG Stralsund vom 14.5.2003 wird zurückgewiesen.

 

Gründe

I. Das AG Göttingen als Insolvenzgericht begehrt die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beteiligten zu 1) im betroffenen Grundbuch. Als Eigentümer des Grundstücks sind die Beteiligten zu 1) und 2) als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners war am 13.6.2002 eröffnet worden. Daraufhin hatte das Insolvenzgericht mit Schreiben vom 24.6.2002 das Grundbuchamt Anklam ersucht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Grundbuch einzutragen. Dies lehnte das Grundbuchamt ab und führte zur Begründung aus, dass das Grundstück Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und damit nicht von der Insolvenz des Schuldners betroffen sei. Die hiergegen eingelegte Erinnerung hat das AG Anklam (Grundbuchrichter) mit dem angegriffenen Beschluss vom 9.9.2002 (AG Anklam, Beschl. v. 9.9.2002) zurückgewiesen. Die hiergegen (§ 12c Abs. 4 GBO) gerichtete Beschwerde des Insolvenzgerichts vom 13.9.2002 blieb erfolglos. Das LG Stralsund hat die Beschwerde mit Beschluss vom 14.5.2003 (LG Stralsund, Beschl. v. 14.5.2002 - 2 T 424/02)zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines M...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


LG Neubrandenburg 4 T 84/01
LG Neubrandenburg 4 T 84/01

  Verfahrensgang AG Neubrandenburg (Beschluss vom 26.02.2001)   Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligte zu 2. vom 23.03.2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg -Grundbuchamt vom 26.02.2001 aufgehoben und das Grundbuchamt ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren