Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Rostock Beschluss vom 03.04.2013 - 3 U 109/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Für die Berufungsinstanz betreffend die zweite Stufe einer Auskunftsklage, gerichtet auf Versicherung der Richtigkeit der erteilten Auskünfte ist als Schätzgrundlage der Mehrbetrag, den der Kläger durch den sanktionierten Zwang zur wahrheitsgemäßen Auskunft zu erlangen hofft, maßgebend, von dem dann ein dem Auskunftsverlangen auf der ersten Stufe entsprechender Bruchteil zu bilden ist.

 

Normenkette

ZPO § 511 Abs. 2, § 522 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Neubrandenburg (Beschluss vom 18.12.2012; Aktenzeichen 4 O 104/12)

 

Tenor

1. Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluss des Senates vom 18.12.2012 wird zurückgewiesen.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des LG Neubrandenburg vom 9.10.2012 wird als unzulässig verworfen.

3. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

4. Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: bis zu 600 EUR

 

Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend.

In der Klageschrift hat die Klägerin den von ihr vermuteten Pflichtteilsanspruch, der ihr i.H.v. 1/8 des zu berücksichtigenden Nachlasswertes zusteht, mit etwa 4.000 EUR angegeben.

Nachdem die Beklagte den in der ersten Stufe geltend gemachten Auskunftsanspruch, gerichtet auf Vorlage eines notariell aufgenommenen Bestandsverzeichnisses über den Nachlass, anerkannt hat, hat das LG am 13.6.2012 ein entsprechendes Teil-Anerkenntnisurteil erlassen.

Aus dem sodann von der Beklagten veranlassten notariellen Nachlassverzeichnis ergibt sich ein aktiver Nachlasswert i.H.v. insgesamt 5.882,50 EUR, bestehend aus einem Girokonto-Guthaben und den hälftigen Wert eines Kraftfahrzeuges, sowie Nachlassverbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 5.362,02 EUR.

In der Folge hat die Klägerin beantragt, das Verfahren...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Zivilprozessordnung / § 511 Statthaftigkeit der Berufung
Zivilprozessordnung / § 511 Statthaftigkeit der Berufung

  (1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile der Amts- und Landgerichte[2] statt.  (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn   1. der Wert des Beschwerdegegenstandes 1 000[3] [Bis 31.12.2025: 600] Euro ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren