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OLG Oldenburg (Oldenburg) Beschluss vom 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Bedeutung schriftlicher und mündlicher Urteilbegründung im Rahmen der Vorbefassung sowie Anordnung einer Schweigeminute im Vorprozess

Leitsatz (amtlich)

Zur Bedeutung schriftlicher und mündlicher Urteilsbegründung im Rahmen einer Vorbefassung sowie der Anordnung einer Schweigeminute im Vorprozess für das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit seitens des jetzigen Angeschuldigten.

Normenkette

StPO § 24; StPO § 238

Verfahrensgang

LG Oldenburg (Entscheidung vom 06.07.2020; Aktenzeichen 5 Ks 23/19)

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Angeschuldigten BB, AA, CC und DD gegen den Beschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg vom 6. Juli 2020,

durch den ihre auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Landgericht (...), der Richter am Landgericht (...) und (...) sowie der Richterin (...) wegen der Besorgnis der Befangenheit gerichteten Anträge als unbegründet zurückgewiesen worden sind,

werden auf ihre Kosten als unbegründet verworfen.

Gründe

I.

Die Ablehnungsanträge stehen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Vorsitzenden Richters am Landgericht (...) sowie der Richter am Landgericht (...) und (...) in dem Strafverfahren gegen FF wegen Mordes an Patienten der Kliniken GG und HH, in welchen FF als Pfleger tätig war (Az. 5 Ks 800 Js 54254/17 (1/18)), sowie der Befassung des Vorsitzenden Richters am Landgericht (...) mit den vorangegangenen Verfahren gegen FF wegen versuchten Mordes an Patienten des Klinikums HH und GG (Az. 5 Ks 800 Js 35484/05 (1/07) und 5 Ks 800 Js 43144/10 (1/14)).

Den nunmehr in diesem Verfahren Angeschuldigten AA, BB, CC, DD und EE wird mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom September 2019 vorgeworfen, in Ort1 und Ort2 in der Zeit vom TT.MM 2002 bis z...

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