Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Oldenburg (Oldenburg) Beschluss vom 12.02.2021 - 1 Ws 41/21

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Osnabrück (Entscheidung vom 14.12.2020; Aktenzeichen 18 KLs 7/19)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des früheren Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 14. Dezember 2020,

durch den die von der Staatskasse dem früheren Angeklagten zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 9.508,91 € festgesetzt worden sind,

wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.

 

Gründe

I.

Das Landgericht Osnabrück hat den früheren Angeklagten mit Urteil vom 6. Februar 2020 vom Vorwurf des gemeinschaftlichen (versuchten) Diebstahls in drei Fällen freigesprochen. Die notwendigen Auslagen des früheren Angeklagten sind der Staatskasse auferlegt worden. Das Urteil ist insoweit seit dem 26. Mai 2020 rechtskräftig.

Der Kostenbeamte des Landgerichts hat mit Beschluss vom 28. April 2020 die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung des dem früheren Angeklagten beigeordneten Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt BB, antragsgemäß auf 3.528,73 € festgesetzt und ausgezahlt.

Mit Antrag vom 10. Juni 2020 hat Rechtsanwalt BB die Festsetzung und Erstattung der notwendigen Auslagen für den früheren Angeklagten beantragt. Dabei hat er unter anderem jeweils eine Terminsgebühr nach Nr. 4114 RVG VV für den Hauptverhandlungstermin am 17. Dezember 2019 in Höhe von 288 €, für den Hauptverhandlungstermin am 28. Januar 2020 in Höhe von 256 € und für den Hauptverhandlungstermin am 6. Februar 2020 in Höhe von 288 € beantragt und - nach Abzug der bereits erhaltenen Pflichtverteidigergebühren (s.o.) - Gebühren und Auslagen in Höhe von (noch) insgesamt 9.796,89 € geltend gemacht. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Antrag Bezug genommen.

Der beteiligte Bezirksrevisor beim Landgericht Osnabrück hält demgegenüber die Festsetzung jeweils einer Terminsgebühr lediglich in Höhe von 230 €, 200...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


OLG Hamm 1 Ws 305/14
OLG Hamm 1 Ws 305/14

  Entscheidungsstichwort (Thema) Besetzung des Senats. Erstattung von Gebühren des Wahlverteidigers neben einem Pflichtverteidiger  Leitsatz (amtlich) 1. Zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Festsetzung von ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren