Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Oldenburg (Oldenburg) Beschluss vom 07.06.2017 - 4 UF 198/16

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Fällt der Bezug des erhöhten Beihilfebemessungssatz aufgrund der Koppelung mit dem Familienzuschlag und die durch die Abdeckung des privaten Krankenversicherungsanteils erhöhte finanzielle Belastung auseinander, da die Deckung des privaten Krankenversicherungsanteils der Kinder vom Barunterhaltspflichtigen zu leisten ist, und wird dieses Ungleichgewicht nicht durch die Zahlung von (Betreuungs-)Unterhalt kompensiert, steht demjenigen, der nicht in den Genuss des erhöhten Beihilfebemessungssatzes von 70 % kommt, obwohl er die dahinterstehende Mehrbelastung trägt, ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten sowohl in Höhe der tatsächlich erbrachten Mehrbelastung, als auch in Höhe der Hälfte des darüber hinausgehenden Vorteils zu, da nur so ein gerechter Ausgleich der vom Gesetzgeber seinen Beamten gewährten Vorteile im Rahmen der Alimentation erzielt werden kann.

 

Normenkette

BBG §§ 39-40; BGB §§ 1601, 1612 Abs. 1 S. 2; BG ND § 80 Abs. 5; BhV ND § 43 Abs. 1

 

Verfahrensgang

AG Oldenburg (Oldenburg) (Entscheidung vom 30.11.2016; Aktenzeichen 5 F 1034/16 UK)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 18.04.2018; Aktenzeichen XII ZB 338/17)

BGH (Beschluss vom 07.02.2018; Aktenzeichen XII ZB 338/17)

 

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg vom 30.11.2016 im Hinblick auf die Verpflichtung zu Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass der Antrag der Antragsteller zurückgewiesen wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

2. Auf den Drittwiderantrag wird die Drittwiderantragsgegnerin verpflichtet,

a) den Antragsgegner von zukünftigen Ansprüchen der Antragsteller auf Zahlung der Kosten für den von dem Beihilfeanspruch der Antragsteller nicht abgedeckten Krankenversicherungsanteil...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Bundesbeamtengesetz / § 39 Folgen der Entlassung
Bundesbeamtengesetz / § 39 Folgen der Entlassung

1Nach der Entlassung besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Die oberste Dienstbehörde kann die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst" oder "a. D." sowie die im ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren