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OLG Nürnberg Urteil vom 28.04.2021 - 12 U 3275/19

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Leitsatz (amtlich)

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach §§ 826, 31 BGB eines Käufers eines Fahrzeugs, das eine fehlerhafte Motorsteuerung aufwies, entfällt nicht durch dessen zwischenzeitlichen Weiterverkauf.

 

Normenkette

BGB §§ 31, 826

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 9 O 8796/18)

 

Tenor

I. Die Klagepartei wird ihres Rechtsmittels der Berufung verlustig erklärt, soweit sie dieses zurückgenommen hat.

II. Im Übrigen wird die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.07.2019, Az. 9 O 8796/18, zurückgewiesen.

III. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.07.2019, Az. 9 O 8796/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 1.100,73 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2019 sowie weitere Zinsen in Höhe von 130,00 EUR zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 EUR freizustellen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

V. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klagepartei.

VI. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.07.2019 ist, soweit die hiergegen gerichteten Berufungen zurückgewiesen werden, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages...

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