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OLG Nürnberg Beschluss vom 30.01.2023 - 8 W 3449/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Antrag nach § 78b Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass der Antragsteller einen hinreichend substantiierten Sachverhalt geordnet vorträgt, der es dem Gericht erlaubt, die Erfolgsaussichten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht summarisch zu beurteilen.

2. Die konkrete Anzahl der darüber hinaus anzugebenden erfolglos kontaktierenden Rechtsanwälte richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. In einem großstädtischen Gerichtsbezirk und ohne Vorliegen besonderer Eilbedürftigkeit erscheint es unbedenklich, die Benennung von mindestens zehn Rechtsanwälten zu verlangen.

 

Normenkette

BORA §§ 1, 11; BRAO § 1; ZPO §§ 78b, 571 Abs. 2

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Beschluss vom 02.12.2022; Aktenzeichen 11 OH 6710/22)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 02.12.2022, Az. 11 OH 6710/22, wird zurückgewiesen.

2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

 

Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt die Beiordnung eines Notanwalts für eine beabsichtigte Klage.

Mit einem am 30.11.2022 per Telefax beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingegangenen Schreiben (Bl. 1 ff. d.A. - LG) erläuterte die Antragstellerin, dass sie weitergehende Ansprüche aus zwei privaten Unfallversicherungen geltend machen wolle, die ihr am ... 12.2021 verstorbener Vater bei der Antragsgegnerin unterhielt. Hintergrund ist ein Unfallereignis vom 28.11.2018, dessen Folgen streitig sind und das die Antragsgegnerin vorgerichtlich auf der Grundlage eines Invaliditätsgrades von 14% sowie durch Zahlung des vereinbarten Krankenhaustagegeldes reguliert hat. Die Antragstellerin ist Mitglied der Erbengemeinschaft nach dem verstorbenen Ve...

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