Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Nürnberg Beschluss vom 18.01.2024 - 9 UF 744/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz (amtlich)

1. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge dient der Umgang auch zur Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen.

2. Für eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung ist es ausreichend, dass der angeordnete Umgang praktikabel ist und regelmäßig ausgeübt werden kann.

3. Dem umgangsberechtigten Elternteil ist es bei erweiterten Umgängen zuzumuten, das Kind an einzelnen Terminen teilweise fremdbetreuen zu lassen.

Verfahrensgang

AG Fürth (Aktenzeichen 204 F 803/23)

Tenor

1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth vom 27.07.2023 wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Beschwerdewert wird auf 8.000 EUR festgesetzt.

Gründe

Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Umgangsregelung.

I. Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die leiblichen Eltern der betroffenen Kinder Vi... F..., geboren ...2009, und Va... F..., geboren ...2012. Die Eltern haben sich 2016 getrennt und sind seit 09.11.2018 rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben seit der Trennung bei der Mutter. In einer notariellen Scheidungsvereinbarung vom 08.11.2017 haben die Eltern festgelegt, dass das Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern flexibel nach Absprache der Eltern erfolgen soll. Die Kinder sollen sich etwa zu 1/3 beim Vater und zu 2/3 bei der Mutter aufhalten. Beide Elternteile haben unregelmäßige Arbeitszeiten. Die Antragstellerin arbeitet als Purserin bei der L... mit einer zweidrittel Stelle, der Antragsgegner als Pilot in Vollzeit bei T.... Der Antragsgegner ist wieder verheiratet und lebt mit seiner Frau und deren 12-jähriger Tochter zusammen. Die betroffenen Kinder und die Tochter der Ehefrau des Antragsgegners besuchen dasselbe Gymnasium in Fürth.

Mit Anwaltsschre...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


FF 05/2024, Zumutbare Fremdbetreuung bei erweitertem Umgang
FF 05/2024, Zumutbare Fremdbetreuung bei erweitertem Umgang

BGB § 1684 Abs. 1 § 1697a Abs. 1 Leitsatz Praktiziert der Vater aufgrund einer notariellen Umgangsvereinbarung einen erweiterten Umgang mit seinen Kindern, der auch dazu dient, die hauptbetreuende Mutter der Kinder zu entlasten, so ist es ihm unter ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren