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OLG Nürnberg Beschluss vom 12.07.2010 - 11 WF 522/10 und 523/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verhängung von Ordnungsmitteln gegen den die Kinder entführenden Vater trotz widersprechender Entscheidung eines ausländischen Gerichts

 

Leitsatz (redaktionell)

Wurden Kinder durch ihren Vater ins Ausland entführt, kann er mit Ordnungsmitteln zu ihrer Herausgabe angehalten werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn ihm das Zurückbringen der Kinder möglich ist. Diese Voraussetzung fehlt, wenn ein ausländisches Gericht ein Ausreiseverbot ausgesprochen hat.

 

Normenkette

FamFG § 89

 

Verfahrensgang

AG Schwabach (Beschluss vom 01.04.2010; Aktenzeichen 2 F 207/10)

 

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des AG - Familiengericht - Schwabach vom 1.4.2010 - Az.: 2 F 207/10 - dahin gehend abgeändert, dass gegen den Antragsgegner ein Ordnungsgeld i.H.v. 4.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von zwei Monaten festgesetzt wird.

Der Beschluss des AG Schwabach vom 13.4.2010 - 2 F 207/10 - wird aufgehoben.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die miteinander verheirateten Eltern der Kinder geboren am ... und ... geboren am ...

Die Antragstellerin ist tunesische Staatsangehörige. Der Antragsgegner besitzt die tunesische und die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Kind ...ist tunesische Staatsangehörige.

Das Kind ... besitzt zumindest auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die beiden Kinder wurden in ... geboren und sind dort aufgewachsen.

Die Familie hatte zuletzt ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in ...

Der Antragsgegner verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung i.H.v. durchschnittlich 2.000 ...

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Gesetz über das Verfahren i... / § 89 Ordnungsmittel
Gesetz über das Verfahren i... / § 89 Ordnungsmittel

  (1) 1Bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen und zur Regelung des Umgangs kann das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft ...

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