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OLG Naumburg Urteil vom 14.05.2004 - 7 U 6/04

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Leitsatz (amtlich)

Zur Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff bei einer Entscheidung nach dem Ablauf einer befristet erteilten Aufsuchungserlaubnis.

 

Verfahrensgang

BGH (Urteil vom 09.12.2004; Aktenzeichen III ZR 263/04)

LG Magdeburg (Urteil vom 18.12.2003; Aktenzeichen 6 O 1581/00)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 09.12.2004; Aktenzeichen III ZR 263/04)

 

Tenor

I. Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 18.12.2003 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des LG Magdeburg wird zurückgewiesen.

II. Auf die Berufung des beklagten Bundeslandes wird das am 18.12.2003 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichtes Magdeburg teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst.

III. Die Klage wird abgewiesen.

IV. Die Kosten des Rechtsstreites in beiden Rechtszügen hat die Klägerin zu tragen.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 150.000 Euro abwenden, wenn nicht das beklagte Bundesland vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

VI. Die Revision wird zugelassen.

und beschlossen:

VII. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 7.477.774,77 Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einer behaupteten Amtspflichtverletzung von Beamten des Bergamtes Staßfurt zulasten der Klägerin.

Das Bergamt Staßfurt erteilte dem Kaufmann W. v. D. aus W. (Königreich der Niederlande) am 30.12.1991 eine bis zum 31.12.1992 befristete Erlaubnis zur Aufsuchung des nach Ziff. 9.23 der Anlage zur Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum v. 15.8.1990 (GBl. DDR I, 1071) bergfreien Bodenschatzes Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen im Erlaubnisfeld Groß Rosenburg/Sachsendorf im Landkreis Schönebeck (Anlage K 1 im Anlagenordner ...

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