Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Naumburg Beschluss vom 29.08.2006 - 14 WF 140/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine sofortige Beschwerde gegen eine ein einmaliges Umgangsrecht regelnde einstweilige Anordnung nach dessen Ausübung

 

Leitsatz (amtlich)

Die sofortige Beschwerde gegen eine das Umgangsrecht regelnde einstweilig Anordnung ist im konkreten Fall mangels fortbestehender Beschwer und mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.

 

Normenkette

ZPO §§ 620a, 620c

 

Verfahrensgang

AG Dessau (Beschluss vom 07.08.2006; Aktenzeichen 3 F 191/04)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG Dessau vom 7.8.2006 - 3 F 191/04 (UG) -, wird als unzulässig verworfen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

3. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin nach einem Geschäftswert von 500 EUR zur Last.

 

Gründe

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung ergangenen, ein dreistündiges Umgangsrecht des Antragsgegners am Folgetag regelnden Beschluss des AG Dessau vom 7.8.2006 (Bl. 233-236 Bd. I Sonderheft betr. einstweilige Anordnungen zum Umgang mit den Kindern) ist allein mangels fortbestehender Beschwer und mangels fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.

Die materielle Rechtmäßigkeit des vom AG gesondert für einen Tag angeordneten Umgangskontaktes nach Maßgabe des § 1684 BGB kann und muss dahinstehen, nachdem der von den Parteien kontrovers beurteilte Umgang allein durch Zeitablauf gewissermaßen gegenstandslos geworden ist und damit eine womöglich durch die Beschluss-Anordnung begründete Beschwer der Antragstellerin entfallen ist, die auch kein Rechtsschutzbedürfnis mehr daran hat, einen Beschluss, der bereits de facto seine Erledigung gefunden hat, noch ausdrücklich ohne rechtliche Konsequenzen aufheben zu lassen. I...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Keine sofortige Beschwerde gegen eine ein einmaliges Umgangsrecht regelnde einstweilige Anordnung nach dessen Ausübung
Keine sofortige Beschwerde gegen eine ein einmaliges Umgangsrecht regelnde einstweilige Anordnung nach dessen Ausübung

  Leitsatz Die Parteien stritten sich um das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern. Das erstinstanzliche Gericht hatte im Wege der einstweiligen Anordnung ein dreistündiges Umgangsrecht des Kindesvaters am Folgetag angeordnet. Hiergegen legte die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren