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OLG Naumburg Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

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Leitsatz (amtlich)

1. Ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB droht einem Antragsteller durch die behauptete Rechtsverletzung nicht, wenn er bei objektiver Betrachtung keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, weil sein Angebot aus anderen Gründen hätte ausgeschlossen werden müssen.

2. Fordert ein Auftraggeber die Abgabe der Erklärungen nach EFB Preis 1a, 1b, 2 innerhalb der Angebotsfrist, so ist ein Angebot zwingend auszuschließen, welches die unausgefüllten Formulare mit dem Aufdruck "Wird bei Auftragserteilung nachgereicht" enthält.

3. Allein der Umstand, dass sämtliche innerhalb der Angebotsfrist eingereichte Angebote mangelbehaftet sind, begründet noch keine Pflicht zur Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A im Sinne einer "Ermessensreduzierung auf Null".

4. Der rechtmäßige Ausschluss seines Angebots nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit der Angebote anderer Bieter den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.

 

Verfahrensgang

Vergabekammer Halle (Beschluss vom 28.09.2005; Aktenzeichen VK 2 LVwA LSA-31/05)

 

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde vom 13.10.2005 (Eingang 14.10.2005) gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle vom 28.9.2005 - VK 2 LVwA LSA-31/05, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens nach § 118 GWB hat die Antragstellerin zu tragen, die auch die Auslagen der Beigeladenen zu erstatten hat.

Der Streitwert für die Gebührenberechnung im Beschwerdeverfahren wird auf 302.565,87 EUR festgesetzt.

 

Gründe

A. Am 14.5.2004 hat die Vergabestelle die Planung und Ausführung der Baumaßnahme: Industrie- und Landschaftspark G., Sanierung der Altablagerung "Großes Bitumenbecken" (Maßnahmekomplex 1.1...

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