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OLG Naumburg Beschluss vom 17.11.2015 - 1 W 40/15

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Normenkette

ZPO § 114

 

Verfahrensgang

LG Dessau-Roßlau (Beschluss vom 04.09.2015)

 

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des LG Dessau-Roßlau vom 4.9.2015 abgeändert. Der Antragstellerin wird für den ersten Rechtszug ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und ihr zur Wahrnehmung der Rechte im Rechtsstreit Rechtsanwältin ... beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 

Gründe

I. Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen die Antragsgegnerin als Trägerin der Straßenbaulast im Gebiet der Stadt ... Hierzu behauptet sie, am 23.11.2014 auf dem Gehweg der ...straße durch eine hoch stehende Platte (Niveauunterschied = 4,3 cm) zu Fall gekommen zu sein und sich einen komplizierten Bruch des rechten Handwurzelknochens zugezogen zu haben. Die Verletzung habe zu Komplikationen und Spätfolgen sowie schließlich zum Verlust des Arbeitsplatzes und voraussichtlich zu dauernder Erwerbsminderung geführt.

Nach Eingang der Stellungnahme der Antragsgegnerin hat das LG durch den Einzelrichter den Prozesskostenhilfeantrag mit Beschluss vom 4.9.2015 zurückgewiesen und zur Begründung den Schriftsatz der Antragsgegnerin wörtlich wiedergegeben. Der Verkehrsteilnehmer, hier die Antragstellerin, habe die Straßen und Plätze so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbieten würden. Nur bei völlig unerwarteten oder atypischen Gefahrenquellen sei die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig. Letzteres gelte nicht für die von der Antragstellerin fotografierte Unfallstelle. Diese sei erkennbar und der Antragstellerin nicht neu gewesen. Die Antragstellerin habe der Schadensstelle gefahrlos ausweichen können.

Gegen diese, ihrer Bevollmächtigten am 11.9.2015 zugestellte Entscheidung wendet ...

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