Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Naumburg Beschluss vom 17.08.2005 - 14 WF 115/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine anwaltliche Beiordnung für das Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG

 

Leitsatz (amtlich)

Ausschließlich für das Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG kommt eine anwaltliche Beiordnung grundsätzlich nicht in Betracht (Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 52a Rz. 18).

Der Wert ist nach § 30 Abs. 2 KostO nach dem Ermessen des Gerichtes festzusetzen. Ein Wert von 600 EUR ist nicht zu beanstanden.

 

Normenkette

FGG § 52a; KostO § 30 Abs. 2; ZPO § 114

 

Verfahrensgang

AG Wernigerode (Beschluss vom 16.03.2005; Aktenzeichen 11 F 1226/04)

 

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des AG Wernigerode vom 16.3.2005 - 11 F 1226/04, wird zurückgewiesen.

 

Gründe

I. Die gem. § 31 Abs. 3 KostO i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 1 BRAGO a.F. (die Weitergeltung der bisherigen Vorschriften ergibt sich aus § 61 RVG) zulässige, insb. form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 18.3. 2005/4.4.2005 (Bl. 21, 22 d.A.) gegen den Beschluss des AG Wernigerode vom 16.3.2005 (Bl. 20 d.A.), demzufolge der Gegenstandswert für das Verfahren auf bis 600 EUR festgesetzt worden ist, ist nicht begründet.

Wie in nicht zu beanstandender Weise das AG Wernigerode insb. im Nichtabhilfebeschluss vom 7.6.2005 (Bl. 25 d.A.) ausgeführt hat, sind für das Verfahren gem. § 52a FGG zunächst einmal keinerlei Gerichtskosten (vgl. § 1 KostO) angefallen, weil der Gesetzgeber für das gerichtliche Vermittlungsverfahren im Interesse der Förderung der einvernehmlichen Konfliktsituation solche nicht hat einführen wollen. Die Kosten eines Vermittlungsverfahrens, wie sich aus § 52a Abs. 5 S. 3 KostO ergibt, sind daher allenfalls Kosten eines etwaig folgenden Anschlussverfahrens, das sich jedoch nach der gerichtlich...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


Gesetz über die Angelegenhe... / § 52a Vermittlung durch das Gericht
Gesetz über die Angelegenhe... / § 52a Vermittlung durch das Gericht

  (1) 1Macht ein Elternteil geltend, daß der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt oder erschwert, so vermittelt das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils zwischen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren