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OLG München Urteil vom 27.10.2016 - 23 U 1596/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einer Gesellschaft

 

Normenkette

BGB §§ 195, 199, 241 Abs. 2, §§ 249, 280, 282, 311 Abs. 2; InsO § 45 S. 1; ZPO § 256; KapMuG § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1; WPO a.F. § 51a; VVG a.F. § 154 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 08.03.2016; Aktenzeichen 28 O 4406/10)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des LG München I vom 08.03.2016, Az. 28 O 4406/10 abgeändert wie folgt:

1.1. Zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Co. Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei dem AG München - Insolvenzgericht - Az. 1513 IN 2690/10, wird zur laufenden Tabellennummer 3545 die Forderung des Klägers in Höhe von 14.944,09 Euro für den Ausfall und in Höhe von weiteren 2.222,37 Euro als auflösend bedingt für den Ausfall festgestellt.

1.2. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

I. Streitgegenstand sind Ansprüche wegen einer Beteiligung an der CI. Gesellschaft für internationale Filmproduktion mbH & Co. Vierte Medienbeteiligungs KG. Die Klage richtete sich ursprünglich gegen die Co. Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, über deren Vermögen am 10.12.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sowie Herrn M. O., gegen den die Klage mit - inzwischen rechtskräftigem - Teilurteil abgewiesen wurde.

Der Kläger beantragte mit Schriftsatz vom 24.12.2014 (Bl. 581 ff. d.A.), das Verfahren gegen die jetzige Beklagte wiederaufzunehmen. Hinsichtlich der erstinstanzlichen Anträge des Klägers wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils (S. 5 ff.) Bezug genomme...

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