Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksame Gewährleistungsbürgschaft unter Verzicht auf Einreden
Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 25.07.2006; Aktenzeichen 11 O 22609/05) |
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des LG München I vom 25.7.2006 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die von der Beklagten ggü. der Klägerin übernommenen Bürgschaften für Gewährleistungsansprüche der Klägerin gegen die ... AG vom 2.5.2002 über 1.124.842,14 EUR und 1.183.640,70 EUR wirksam sind.
Auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, das die Klage abgewiesen hat, wird. Bezug genommen.
Die Klägerin erstrebt mit ihrer Berufung die Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und Feststellung entsprechend dem bereits in erster Instanz gestellten Antrag. Die Beklagte beantragt Zurückweisung der Berufung.
Die Klägerin macht geltend, das Ersturteil sei zu Unrecht von Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgegangen. Tatsächlich sei die Regelung in Ziff. 16.2 des Generalunternehmervertrags ausführlich mit der Vertragspartnerin der Klägerin erörtert worden und i.S.d. § 1 Abs. 2 AGBG individuell ausgehandelt worden. Die Regelung sei auch auf das konkrete Objekt zugeschnitten gewesen, eine Absicht der Mehrfachverwendung habe nicht bestanden. Das Erstgericht habe den Kerngehalt der Regelungen missverstanden. Nachdem zunächst die Stellung einer Bürgschaft auf er...