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OLG München Urteil vom 14.01.2016 - 6 U 2752/10 (2)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gleichwirkung bei abgewandelten Mitteln

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Annahme der Gleichwirkung müssen sämtliche erfindungsgemäßen Wirkungen der beanspruchten Merkmale erzielt werden, so dass nicht zwischen erfindungswesentlichen und zusätzlichen Wirkungen zu unterscheiden ist.

Erzielen abgewandelte Mittel eine für die Annahme der Gleichwirkung erforderliche Wirkung nicht in vollem Umfang, ist zu prüfen, welche praktische Bedeutung dem im Rahmen eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs zukommt.

Auskunftsansprüche haben gegenüber Schadensersatzansprüchen einen Hilfscharakter und verjähren deshalb gleichzeitig mit diesen.

Auf Gutglaubensschutz kann sich nicht berufen, wer bei Kenntnis einer fehlerhaften Übersetzung der Patentschrift aufgrund der Beschreibung nicht zu dem Schluss hätten kommen dürfen, dass der Anspruch auf einen vom tatsächlich geschützten Gegenstand abweichenden Gegenstand gerichtet ist.

 

Normenkette

PatG §§ 14, 69, 141 S. 1; IntPAtÜbkG § 3 Abs. 5; BGB § 199 Abs. 1, 3 Nr. 1; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 13.01.2015; Aktenzeichen X ZR 81/13)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 04.02.2010, Az. 21 0 7110/08, dahingehend abgeändert, dass in Ziff. II, III., V. und VI. des Tenors jeweils die Worte "des Klageantrags" entfallen, die Beklagten zur Auskunftserteilung (Tenor Ziff. IL, V.) jeweils seit dem 25.04.1998 verpflichtet sind und die Schadensersatzpflicht der Beklagten (Tenor Ziff. III., VI.) jeweils für Handlungen ab dem 25.04.1998 festgestellt wird.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

II. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.

III. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil (letz...

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