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OLG München Urteil vom 11.11.2025 - 9 U 1098/25 e

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe des Nutzungsausfallschadens bei langer Dauer der Ersatzbeschaffung und älterem Fahrzeug

Leitsatz (amtlich)

1. Der Nutzungsausfallschaden ist nicht begrenzt auf den Sachwert des Fahrzeugs.

2. Auch bei einem längeren Zeitraum des Nutzungsausfalls ist es nicht gerechtfertigt, die Nutzungsausfallentschädigung auf die sog. Vorhaltekosten in Abweichung von der anerkannten Schätzgrundlage bezüglich Nutzungsausfallentschädigungen bei privaten Kraftfahrzeugen (z.B. Tabellen nach Sanden/Danner/Küppersbusch bzw. "SchwackeListe Nutzungsausfallentschädigung") zu beschränken.

Normenkette

BGB § 134; BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 251 Abs. 2

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 19.02.2025; Aktenzeichen 41 O 17842/23)

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 19.02.2025, Az. 41 O 17842/23, abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 16.887,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.04.2024 zu bezahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Gründe

I. Die Parteien streiten um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens für einen privat genutzten Pkw für den Zeitraum vom 08.06.2020 bis zum 18.07.2022.

Der Kläger war Eigentümer eines ausschließlich privat genutzten Pkw BMW 118, Baujahr 2007. Wegen akuten Geldbedarfs suchte der Kläger am 14.10.2019 die Beklagte, ein staatlich zugelassenes Pfandleihhaus, in deren Räumen in München auf und unterzeichnete dort einen Kauf- und Mietvertrag über seinen Pkw (damalige Fahrleistung von 178.439 km). Er erhielt von der Beklagten 1.500 EUR in bar und mietete den Pkw auf sechs Mon...

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