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OLG München Urteil vom 09.06.2011 - 29 U 2026/08

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Leitsatz (amtlich)

1. Zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung eines von einem Pharmaunternehmen unentgeltlich angebotenen Arzt-Seminars.

2. Bei den §§ 32, 33 BOÄ Bayern handelt es sich um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG.

 

Normenkette

UWG §§ 3, 4 Nrn. 1, 3, § 11; HWG § 7; BOÄ Bayern §§ 32-33

 

Verfahrensgang

LG München II (Urteil vom 10.01.2008; Aktenzeichen 4 HK O 3709/07)

 

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des LG München II vom 10.1.2008 wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 

Gründe

I. Der Kläger ist ein von den Mitgliedern des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller gegründeter eingetragener Verein. Zu seinen Aufgaben zählt insbesondere die Förderung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder sowie die Überwachung und Durchsetzung lauteren Geschäftsgebarens in Bezug auf die Kooperation der pharmazeutischen Industrie mit Angehörigen der Fachkreise.

Die Beklagte produziert und vertreibt generische Arzneimittel. Sie ist nicht Mitglied beim Kläger.

Unter dem Titel "Arzt-Seminare 2007" hat die Beklagte Ärzten in der Zeit vom 1.1.2007 bis 24.11.2007 jeweils "GOÄ-Seminare" und "EBM-Seminare" zu gebührenrechtlichen Fragen angeboten (Anl. K 10). Die Teilnahme an diesen jeweils etwa dreistündigen Veranstaltungen war kostenlos.

Dieses Vorgehen der Beklagten hält der Kläger für wettbewerbswidrig. Es stehe insbesondere in Widerspruch zu dem vom Kläger am 16.2.2004, geändert am 2.12.2005, beschlossenen "F...

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