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OLG München Urteil vom 08.03.2017 - 20 U 3806/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verjährung des Anspruchs auf Wertermittlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. In dem in einer Stufenklage geltend gemachten Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB nicht enthalten, denn er steht selbstständig neben dem Anspruch auf Auskunft nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB und ist vom Berechtigten gesondert geltend zu machen.

2. Aus dem Wesen der Stufenklage folgt nicht, dass die Verjährung bezüglich aller dem Zahlungsbegehren vorangehenden Ansprüche gehemmt wird, auch wenn diese nicht rechtshängig gemacht worden sind.

 

Normenkette

BGB § 199 Abs. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 2314 Abs. 1 S. 1, § 2314 S. 2; ZPO § 254

 

Verfahrensgang

LG Landshut (Urteil vom 17.08.2016; Aktenzeichen 44 O 3150/12)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des LG Landshut vom 17.08.2016, Az. 44 0 3150/12, in Ziffer 1. aufgehoben.

II. Der Antrag der Klägerin vom 18.12.2015 auf Ermittlung des Verkehrswerts des hälftigen Mitberechtigungsanteils des Erblassers am Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, bestellt am 18.12.2002 zu URNr...826 des Notars Manfred P., M., eingetragen am Objekt K. straße 11 in E., AG Landshut, Grundbuch von E., Bl...108, wird zurückgewiesen.

III. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Angabe der tatsächlichen Verhältnisse bedarf es nicht, weil gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel statthaft ist (§ 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO).

II. Die Berufung ist begründet. Entgegen der Auffassung des LG ist der Anspruch auf Wertermittlung verjährt.

1. Wie das LG zutreffend ausgeführt hat, hat die dreijährige Verjährungsfrist...

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