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OLG München Urteil vom 05.04.2023 - 7 U 6538/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Immobilienfonds, Anleger, Kaufvertrag, Gesellschaft, Gesellschafterversammlung, Gesellschafter, Zustimmung, Verkauf, Widerruf, Berufung, Treugeber, Mehrdeutigkeit, Immobilie, Beteiligung, Co KG, geschlossener Immobilienfonds, analoge Anwendung

Verfahrensgang

LG München I (Urteil vom 06.11.2020; Aktenzeichen 3 HK O 122/20)

Nachgehend

BGH (Urteil vom 22.10.2024; Aktenzeichen II ZR 64/23)

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 06.11.2020, Az. 3 HK O 122/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 bezeichnete Endurteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Gründe

A. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Veräußerung des Büro- und Einkaufszentrums "Bahnhofspassagen P.".

Die Beklagte ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer P. KG mit mehr als 12.000 Anlegern. Sie war ursprünglich Eigentümerin des Büro- und Verwaltungsgebäudes "Behördenzentrum", G.traße 112-138, ... Fr./... und hielt Beteiligungen von jeweils 94% an den Objektgesellschaften H.F.S. Immobilienfonds "Das Schloss" B. S. GmbH & Co KG sowie H.F.S. Immobilienfonds Bahnhofspassagen P. GmbH & Co KG, die ihrerseits jeweils Eigentümerinnen des Einkaufszentrums mit Wohngebäuden "Das Schloss", S. 33-36 / G.straße 1-3, ... B. und des Büro- und Einkaufszentr...

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