Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Beschluss vom 26.11.2008 - 5 W 2678/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG München I (Beschluss vom 23.09.2008; Aktenzeichen 29 O 7189/08)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 16.06.2009; Aktenzeichen XI ZB 33/08)

 

Tenor

1. Die sofortige Beschwerden der Klägerin und der Beklagten zu 1) gegen den Beschluss des LG München I vom 23.9.2008 werden als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Aussetzung des Teils des Verfahrens richten, der sich auf die Beteiligung des Klägers an der V. Medienfonds 3 GmbH & Co. KG bezieht.

2. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin und der Beklagten zu 1) wird der Beschluss des LG München I vom 23.9.2008 insoweit aufgehoben, als die Entscheidung die Aussetzung des Teils des Verfahrens ausspricht, der sich auf die Beteiligung des Klägers an der V. Medienfonds 4 GmbH & Co. KG bezieht.

3. Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich der Aussetzung des Teils des Verfahrens, der sich auf die Beteiligung des Klägers an der V. Medienfonds 3 GmbH & Co. KG bezieht, zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger begehrt im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Film & Entertainment V. Medienfonds 4 GmbH & Co. KG (nachfolgend: V. 4-Medienfonds) vom 12.11.2004 und seiner Beteiligung an der Film & Entertainment V. Medienfonds 3 GmbH & Co. KG (nachfolgend: V. 3-Medienfonds) vom 9.6.2003 Schadensersatz von den Beklagten. Wegen seiner Beteiligung am V. 4-Medienfonds nimmt er die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner in Haftung. Wegen seiner Beteiligung am V. 3-Medienfonds nimmt er nur die Beklagte zu 1) in Haftung. Seine Ansprüche gegen die Beklagte zu 1) stützt der Kläger auf die unter Zeugenbeweis gestellte Behauptung, die als Anlageberaterin tätig gewesene Beklagte habe in mehrfacher Hinsicht ihre Pflicht zu anleger- und anlagegerechter Beratung schlecht erfüllt. Die Sicherheit der Anlage sei unrichtig dahingehend geschil...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


BGH X ARZ 381/06
BGH X ARZ 381/06

  Entscheidungsstichwort (Thema) Allgemeine Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO. Keine Anwendbarkeit des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO, wenn ein Anspruch wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrags geltend gemacht wird, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren