Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG München Beschluss vom 02.04.2014 - 20 W 503/14

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Landshut (Beschluss vom 18.12.2013; Aktenzeichen 41 O 99/14)

 

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des LG Landshut vom 18.12.2013 - 41 O 585/13, wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 23.810,30 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf Darlehensrückzahlung geltend. Die Parteien waren miteinander verheiratet; die nach Auffassung des Klägers als Darlehen an die Beklagte ausgereichten Mittel wurden während des Bestands der Ehe ausbezahlt. Die Parteien leben seit dem 1.7.2010 getrennt und sind zwischenzeitlich geschieden. Der Kläger hat die Beklagte mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 11.7.2011 zur Rückzahlung des von ihm geltend gemachten Betrages aufgefordert. Am 1.8.2011 ist vor dem AGFamiliengericht - Landau an der Isar unter dem Az. 001 F 310/12 ein Rechtsstreit wegen Trennungsunterhalts zwischen den Parteien anhängig geworden.

Die Beklagte ist u.a. der Auffassung, die Darlehensbeträge seien auch unter dem Aspekt ehebedingter Zuwendung zu betrachten; die Rückforderung der Darlehensbeträge sei jedenfalls nach § 242 BGB wegen Verstoßes des Klägers gegen Unterhaltsverpflichtungen gem. § 1360 BGB unzulässig.

Das LG Landshut hat mit Beschluss vom 18.12.2013 (Bl. 143 d.A.) gem. § 17a GVG i.V.m. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG den ordentlichen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Familiengericht beim AG Landau an der Isar verwiesen; zugleich hat es im bezeichneten Beschluss des Streitwert auf 100.00 EUR festgesetzt. Auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses wird ergänzend Bezug genommen.

Gegen diesen Beschluss, dem...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


BGH XII ZB 652/11
BGH XII ZB 652/11

  Leitsatz (amtlich) a) Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen. b) Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren