Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Beschluss vom 29.07.2005 - 19 U 96/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Aachen (Entscheidung vom 03.05.2005; Aktenzeichen 8 O 52/05)

 

Tenor

I. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 3.5.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 52/05 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

II. Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 

Gründe

Die Voraussetzungen der Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO sind erfüllt. Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats aufgrund mündlicher Verhandlung.

Das Urteil des Landgerichts, auf das der Senat Bezug nimmt, entspricht in vollem Umfang der Sach- und Rechtslage, das Berufungsvorbringen der Beklagten rechtfertigt keine andere Beurteilung.

1. Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Klägerin zu 1) an dem Unfallgeschehen kein Mitverschulden trifft. Sie hat insbesondere nicht gegen die Bestimmung des § 25 III StVO verstoßen.

Selbst wenn beim Betreten der Fahrbahn durch die Klägerin zu 1) das Fahrzeug der Beklagten zu 1) in einer Entfernung von 63 m erkennbar gewesen wäre, zeigt der tatsächliche Ablauf des Geschehens, dass die Klägerin zu 1) davon ausgehen durfte, die Fahrbahn mit ihren Kindern gefahrlos vor dem Fahrzeug der Beklagten zu 1) überqueren zu können. Die Kläger sind vom Fahrzeug der Beklagten zu 1) erfasst worden, als sie die 5,5 m breite Straße nahezu vollständig überquert hatten und der Beklagten zu 1) ein Vorbeifahren hinter den Klägern ohne weiteres möglich war. Zu dem Unfall ist es nur deshalb gekommen, weil die Beklagte zu 1) unter...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


Brandenburgisches OLG 11 U 120/12
Brandenburgisches OLG 11 U 120/12

  Verfahrensgang LG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 07.06.2012; Aktenzeichen 13 O 116/11)   Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 7.6.2012 verkündete Urteil des LG Frankfurt/O. - 13 O 116/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren