Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Beschluss vom 27.07.2017 - 10 UF 53/17

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Aachen (Beschluss vom 21.02.2017; Aktenzeichen 222 F 226/16)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 10.01.2018; Aktenzeichen XII ZB 451/17)

 

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 21.02.2017 (222 F 226/16) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Wert des Beschwerdeverfahrens: bis 500 EUR (§ 54 FamGKG)

 

Gründe

I. Die Beteiligten sind geschiedene Ehepartner, die u.a. in einem Ehevertrag auf nachehelichen Unterhalt verzichtet hatten. Vorliegend macht die Antragstellerin, nachdem ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, nachehelichen Unterhalt im Wege des Stufenantrags (Bl. 62 f. d. A.) geltend.

Das Amtsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung antragsgemäß zur Auskunft verpflichtet.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragsgegners, mit welcher dieser vorbringt, aufgrund des Ehevertrags - von dessen Wirksamkeit er ausgehe - bestünden keinesfalls Auskunftsansprüche.

II. Die Beschwerde ist unzulässig, weil keine hinreichende Beschwer besteht, worauf der Senat mit Verfügung vom 03.05.2017 (Bl. 90 d.A.), auf die Bezug genommen wird, bereits hingewiesen hat.

Im Falle der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft - wie hier - bestimmt sich die Beschwer des Verpflichteten nach dem für die Erteilung der Auskunft erforderlichen Aufwand (vgl. BGH, Beschl. vom 09.04.2014 - XII ZB 565/13, FamRZ 2014, 1100), unabhängig von den - möglicherweise - im gerichtlichen Verfahren anfallenden Kosten gutachterlicher Überprüfung der Angaben im Rahmen einer Beweisaufnahme, auf welche der Antragsgegner verweist.

Soweit es aber um den eigenen Zeitaufwand des zur Auskunft Verpflichteten geht, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die hierfür erforderlichen Tätigkeit...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BGH XII ZB 451/17
BGH XII ZB 451/17

Leitsatz (amtlich) Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren