Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Köln Beschluss vom 22.07.2022 - 14 UF 66/22

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Verfahrensgang

AG Leverkusen (Beschluss vom 25.03.2022; Aktenzeichen 37 F 68/21)

Tenor

1. Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde des Kindesvaters vom 04.04.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 25.03.2022 (37 F 68/21) wird zurückgewiesen.

3. Der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

4. Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Die Eltern des am 25.11.2017 geborenen Kindes E. übten die elterliche Sorge aufgrund einer vor dem Jugendamt abgegebenen Sorgeerklärung gemeinsam aus. Bis zu ihrer Trennung im Jahr 2018 lebten sie in einer Wohnung in Osnabrück. Im Haushalt lebte zu diesem Zeitpunkt auch die weitere Tochter der Kindesmutter aus einer anderen Beziehung, die am 12.01.2005 geborene A..

Im Januar 2018 erhielt die Familie Besuch. Der Kindesvater schlief mit A. und dem dreijährigen Sohn des Besuches im Elternbett. Der Kindesvater berührte das Mädchen im Brust- und Intimbereich. Weiter nahm er ihre Hand, führte sie an seinen Penis und ließ Masturbationsbewegungen durchführen. Als ein Elternteil des dreijährigen Jungen das Zimmer betrat, pausierte er kurz, nahm die Handlungen aber im Anschluss wieder auf. Als der Elternteil erneut das Zimmer betrat, nutzte A. die Gelegenheit, um zu fliehen. Als sie ihrer Mutter gegenüber erklärte, nicht mehr im Schlafzimmer schlafen zu wollen, stimmte die Kindesmutter dem nicht zu, so dass das Mädchen zu einer Freundin ging und sich ihr dort anvertraute. Als sie der Kindesmutter am nächsten Tag von den Vorfällen berichtete, glaubte ihr die Kindesmutter nicht. Als die Kindesmutter im Sommer 2018 nach Guinea reiste, ließ sie A. bis Oktober 2018 beim Kindesvater alleine zur...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


FF 10/2025, Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei häuslicher Gewalt durch den anderen Elternteil trotz Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht
FF 10/2025, Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei häuslicher Gewalt durch den anderen Elternteil trotz Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht

BGB § 1671 Leitsatz 1. Vom Kindesvater gegen die Kindesmutter ausgeübte Gewalt kann es gebieten, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder auf die Kindesmutter zu übertragen. 2. Dem gewaltbetroffenen Elternteil kann in der Regel eine Restkooperation mit dem ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren